Schnee um sechs Uhr morgens, Blitzeis am Sonntag – und der Gehweg vor dem Haus muss trotzdem begehbar sein. Die Räum- und Streupflicht trifft in Nordrhein-Westfalen fast jeden Grundstückseigentümer, und wer sie versäumt, haftet bei Stürzen. Gala Bau Kurt nimmt Ihnen diese Pflicht ab – für Wohnhäuser, Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Betriebe in Düsseldorf, Wuppertal, Schwelm, Ennepetal, Meerbusch, Köln und ganz NRW.
Sie schließen einen Saisonvertrag oder buchen einzelne Objekte; wir übernehmen Wetterbeobachtung, Bereitschaft, Räumen, Streuen und die Dokumentation jedes Einsatzes. Ihre Wege bleiben sicher, Ihr Haftungsrisiko sinkt.
Unsere Leistungen im Winterdienst
Vom Reihenhaus-Gehweg bis zum Kundenparkplatz – Sie legen die Flächen fest, wir halten sie sicher.
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Schneeräumung auf Gehwegen & Zugängen
Öffentliche Gehwege vor dem Grundstück, Hauszugänge, Außentreppen und Wege zu Mülltonnen – in der vorgeschriebenen Breite.
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Zufahrten, Höfe & Parkplätze
Einfahrten, Tiefgaragenrampen, Stellplätze und Hofflächen mit Kehrmaschine oder Räumschild – auch für größere Wohn- und Gewerbeanlagen.
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Streudienst mit abstumpfenden Mitteln
Splitt, Sand oder Granulat gegen Glätte; Auftausalz nur, wo Satzung und Situation es zulassen.
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Bereitschaft & Wetterüberwachung
Von November bis März verfolgen wir die Glättewarnungen und rücken vor Beginn der Räumzeiten aus – auch an Wochenenden und Feiertagen.
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Einsatzdokumentation
Datum, Uhrzeit, Witterung, Fläche und Streumittel jedes Einsatzes werden protokolliert – Ihr Nachweis gegenüber Versicherung und Mietern.
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Winterdienst für Hausverwaltungen & WEG
Mehrere Liegenschaften mit festen Prioritäten, einem Ansprechpartner und einer Abrechnung, die sich als Betriebskosten umlegen lässt.
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Nachsaison-Reinigung
Nach dem letzten Frost kehren wir Splitt und Streureste auf und reinigen Rinnen und Einläufe.
Räum- und Streupflicht in NRW: Wer muss wann räumen?
Die Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Gehwege liegt zunächst bei der Kommune. Die Städte in NRW übertragen sie jedoch nach § 4 Straßenreinigungsgesetz NRW über ihre Straßenreinigungssatzungen auf die Anlieger – also auf Sie als Eigentümer. Typische Vorgaben: Werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr müssen Gehwege in ausreichender Breite (je nach Satzung meist 1,0 bis 1,5 m) geräumt und bei Glätte gestreut sein; bei Schneefall am Tag ist nachzuräumen. Auf dem Grundstück selbst gilt die Pflicht für alle Wege, die Bewohner, Besucher oder Zusteller nutzen.
Wer die Pflicht vernachlässigt, haftet nach § 823 BGB für Sturzschäden. Sie lässt sich per schriftlichem Vertrag mit klar benannten Flächen, Zeiten und Leistungen auf ein Fachunternehmen übertragen; Ihnen bleibt dann eine stichprobenartige Kontrollpflicht. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz – das Protokoll ist Ihr Beleg, dass geräumt und gestreut wurde.
So arbeiten wir: Bereitschaft, Räumtechnik, Streumittel, Protokoll
Guter Winterdienst beginnt vor dem ersten Schnee. Bei der kostenlosen Besichtigung nehmen wir Gehwegmeter, Zufahrten, Treppen, Rampen und Stellplätze auf und legen fest, wo mit Schneeschieber und Handstreuer, wo mit Kehrmaschine mit Räumschild oder Streuwagen gearbeitet wird. Tiefgaragenrampen, Nordseiten und schattige Treppen bekommen im Einsatzplan Vorrang, denn dort bildet sich Glätte zuerst.
In der Saison beobachten wir die Glätteprognosen des Deutschen Wetterdienstes und rücken so aus, dass die Flächen zu Beginn der Räumzeit begehbar sind. Gestreut wird mit abstumpfenden Mitteln – Splitt in der Körnung 2–5 mm oder Sand –, weil die Satzungen in Düsseldorf, Köln und Wuppertal Auftausalz auf Gehwegen grundsätzlich untersagen oder nur bei Eisregen zulassen. Splitt schont zudem Pflaster, Fugen und Pflanzen und wird am Saisonende aufgekehrt. Nach jedem Einsatz halten wir Uhrzeit, Witterung, Flächen und Streumittelmenge fest; Hausverwaltungen erhalten das Protokoll auf Wunsch monatlich als PDF.
Winterdienst in Wuppertal, Düsseldorf, Köln & NRW: zwei Winter, ein Betrieb
Unser Einsatzgebiet reicht von der Rheinebene bis auf die Höhen des Bergischen Landes – klimatisch ein deutlicher Unterschied. In Wuppertal, Schwelm und Ennepetal liegen viele Wohngebiete zwischen 200 und fast 400 m ü. NN: Auf Cronenberg, Ronsdorf, Küllenhahn, den Schwelmer Höhen oder in Rüggeberg fällt häufiger und länger Schnee als im Tal, und die steilen Zufahrten, Außentreppen und Hangwege der bergischen Grundstücke werden bei überfrierender Nässe schnell zur Rutschbahn. Hier planen wir engere Kontrollgänge und einen größeren Streumittelvorrat vor Ort ein.
Düsseldorf, Meerbusch und Köln haben schneearme, milde Winter – Glätte entsteht dort vor allem durch Reif, gefrierenden Nebel und Eisregen, oft nur für wenige Stunden am Morgen. Das verlangt weniger Räumeinsätze, aber aufmerksames Streumanagement an langen Gehwegfronten von Mehrfamilienhäusern in Oberkassel, Lindenthal oder Büderich und auf Kundenparkplätzen. Aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis erreichen wir Wuppertal in wenigen Minuten, Düsseldorf und Meerbusch über die A46, Köln über die A1 – Objekte bündeln wir zu festen Touren, damit Reihenfolge und Uhrzeit verlässlich bleiben.
Winterdienst steuerlich absetzen oder auf Mieter umlegen
Für Selbstnutzer ist Winterdienst eine haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr, mindern direkt die Einkommensteuer – auch für den öffentlichen Gehweg vor dem Grundstück, wie der Bundesfinanzhof 2014 entschieden hat (Az. VI R 55/12). Voraussetzung: Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und Zahlung per Überweisung.
Vermieter und Eigentümergemeinschaften legen die Kosten eines beauftragten Winterdienstes als Betriebskosten (§ 2 Nr. 8 BetrKV) auf die Mieter um; Mieter dürfen ihren Anteil ebenfalls nach § 35a EStG geltend machen. Unsere Rechnungen sind so aufgebaut, dass Hausverwaltungen sie direkt übernehmen können.
So läuft der Winterdienst bei uns ab
- 01
Besichtigung & Flächenaufmaß
Wir messen Gehwege, Zufahrten, Treppen und Stellplätze auf, prüfen Zugänge und Streumittellagerung und klären, welche Satzung gilt.
- 02
Saisonangebot
Sie erhalten ein Festpreisangebot – als Saisonpauschale von November bis März oder als Bereitschaftspauschale plus Einsatzpreis – mit allen Flächen und Zeiten im Vertrag.
- 03
Einsatzplan & Bereitschaft
Vor Saisonstart legen wir Tourenreihenfolge und Prioritäten fest, deponieren bei Bedarf Streugut vor Ort und starten die Wetterbeobachtung.
- 04
Räumen, streuen, dokumentieren
Bei Schnee und Glätte räumen und streuen wir zu den vorgeschriebenen Zeiten und protokollieren jeden Einsatz. Nach der Saison kehren wir den Splitt auf.
Was kostet Winterdienst?
Winterdienst wird nach Fläche, Lage, Zahl der Einsätze und Vertragsmodell kalkuliert. Richtwerte aus NRW zur ersten Einordnung (inkl. MwSt.):
| Leistungsumfang | Kosten & Preise |
|---|---|
| Räumen & Streuen je Einsatz | ca. 1,00–3,50 € / m² |
| Innenstadtlagen, Treppen, schwer zugängliche Flächen | bis ca. 9 € / m² und Einsatz |
| Bereitschaftspauschale (November–März) | ca. 20–40 € / Monat |
| Einfamilienhaus (Gehweg + Zufahrt), Saisonvertrag | ca. 40–60 € / Monat |
| Mehrfamilienhaus / Gewerbe, Saisonpauschale | ca. 500–2.500 € / Saison |
| Winterdienst im Hausmeister-Paket | ca. 200–400 € / Jahr zusätzlich |
Streumittel und das Aufkehren im Frühjahr sind in unseren Saisonpauschalen enthalten. Objekte mit Tiefgaragenrampe, Hanglage oder Sonderzeiten kalkulieren wir individuell – als Festpreis nach kostenloser Besichtigung.
Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte inkl. MwSt. Der tatsächliche Preis hängt von Fläche, Zugänglichkeit, Material und Aufwand ab. Ein verbindliches Festpreisangebot erhalten Sie nach einer kostenlosen Besichtigung vor Ort.
Häufige Fragen
Was kostet ein Winterdienst für Privatleute oder Hausverwaltungen?
Für ein Einfamilienhaus mit Gehweg und Zufahrt liegen Saisonverträge in NRW meist bei 40–60 € pro Monat. Hausverwaltungen und Gewerbe zahlen je nach Fläche Saisonpauschalen von rund 500 bis 2.500 € oder eine Bereitschaftspauschale von 20–40 € monatlich plus 1–3,50 € pro m² und Einsatz. Nach der Besichtigung nennen wir Ihnen einen festen Preis.
Muss ich als Eigentümer in NRW Winterdienst leisten und kann ich das übertragen?
Ja. Die Straßenreinigungssatzungen der Städte übertragen die Räum- und Streupflicht für den Gehweg auf die Anlieger; auf dem Grundstück gilt ohnehin Ihre Verkehrssicherungspflicht. Sie dürfen die Aufgabe per Vertrag an ein Fachunternehmen delegieren – dann bleibt Ihnen nur eine gelegentliche Kontrolle, und unsere Einsatzprotokolle belegen die Erfüllung.
Zu welchen Zeiten muss geräumt und gestreut sein?
In den meisten NRW-Kommunen – etwa Düsseldorf, Köln und Wuppertal – werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall ist in angemessenen Abständen nachzuräumen; nachts besteht keine Pflicht. Unsere Touren sind so getaktet, dass Ihre Flächen zu Beginn der Räumzeit sicher sind.
Darf Streusalz verwendet werden?
In Düsseldorf, Köln, Wuppertal und vielen weiteren Städten ist Auftausalz auf Gehwegen grundsätzlich verboten oder nur bei besonderen Glättelagen wie Eisregen sowie an Treppen und Rampen erlaubt. Wir streuen deshalb standardmäßig Splitt oder Sand und setzen Taumittel nur ein, wo Satzung und Sicherheit es erfordern.
Wer haftet, wenn trotz Winterdienst jemand stürzt?
Mit einem schriftlichen Vertrag geht die Verkehrssicherungspflicht auf den Winterdienst über; Sie behalten nur eine Überwachungspflicht. Ob ordnungsgemäß geräumt und gestreut wurde, belegen unsere Einsatzprotokolle mit Uhrzeit, Witterung und Streumittel – deshalb benennen Vertrag und Protokoll Flächen und Zeiten eindeutig.
Übernehmen Sie Winterdienst auch kurzfristig oder nur mit Saisonvertrag?
Saisonverträge haben Vorrang, weil wir Bereitschaft und Touren im Herbst planen. Freie Kapazitäten vergeben wir aber auch kurzfristig – etwa wenn Ihr bisheriger Dienstleister ausfällt. Fragen Sie am besten bis Oktober an; in Wuppertal, Schwelm und Ennepetal können wir oft auch in der Saison noch einsteigen.